Wie gründe ich einen Musikverlag?
Werke verlegen – Werke zu Geld machen: Gerade Labels können den Verlagsarm mit wenig Aufwand in ihr eigenes Unternehmen integrieren und sich über einen angeschlossenen Verlag ein weiteres finanzielles Standbein aufbauen. Der administrative Aufwand für die Verwaltung der Verlagsrechte hält sich dabei durch die zunehmende Digitalisierung in Grenzen. Auch der bürokratische und organisatorische Aufwand im Falle der eigentlichen Gründung eines Musikverlags ist überschaubar. Sie geht innerhalb Deutschlands mit einer Mitgliedschaft bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) einher.
Zwar ist die Veröffentlichung, Aufführung und Verwertung von Musik im Allgemeinen durch nationale Urheberrechtsgesetze bzw. internationale Verträge geregelt, doch ist hierdurch nicht gewährleistet, dass der Urheber für den fremden Gebrauch seiner Werke entlohnt wird. Diese Aufgabe wird in Deutschland von der GEMA übernommen. Neben der Regelung aller Rechte in Form von Lizenzvergaben, Abrechnungen sowie gerechten Ausschüttungen, bietet sie jedem Mitglied Zugang zur internen Datenbank und gibt somit Auskunft über aktuelle Rechteverteilungen aller registrierten Titel.
Zur Gründung eines Musikverlages bedarf es nicht viel:
Wesentlich ist zunächst die Anmeldung des Gewerbes (eine Kopie des Gewerbescheins wird hierbei eingereicht) sowie das Ausfüllen des Aufnahmeantrags der GEMA für Musikverleger. Neben der Aufnahmegebühr in Höhe von 180€ (zzgl. 19% USt: 214,20€) ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Für Musikverleger beträgt dieser 100€. Außerdem sind Kopien der Verträge aller kooperierenden Urheber mit einzureichen.
Ein Beitritt in den DMV ist außerdem empfehlenswert:
Wer seine Rechte als Musikverleger sichern möchte, der kann sich dem Deutschen Musikverleger-Verband e.V. (DMV) anschließen. Der DMV nimmt sich zur Aufgabe, den Ausbau des Urheberrechts in engem Kontakt mit den staatlichen Organen voranzutreiben und gilt als stärkste Interessenvertretung deutscher Musikverlage gegenüber Behörden und übrigen Interessengruppen.
Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen:
- Umfassende Öffentlichkeitsarbeit zu aktuellen Themen des Musikmarktes
- Herausgabe regelmäßiger Newsletter via E-Mail an alle Mitglieder zur laufenden Unterrichtung über Entwicklungen und Trends, Urheberrecht, Steuerrecht und Wirtschaftsfragen
- Beratung in allgemeinen Rechtsfragen und Verfolgung von Verstößen gegen Wettbewerbs-, Urheber- und Verlagsrecht im Interesse der Mitgliedsverlage
- Auszeichnung von Notenausgaben und Musikbüchern hervorragender Qualität mit dem Deutschen Musikeditions-Preis Best Edition
Weitere Verwertungsgesellschaften
Eine weitere sich in Einzelfällen durchaus lohnende Verwertungsgesellschaft ist die VG Musikedition. Auch sie setzt sich für die Urheberrechte sowie Vergütungsansprüche ihrer Mitglieder ein, besitzt jedoch die Besonderheit, dass über sie Kopierlizenzen für Kirchen, Schulen, Kindergärten und Seniorenheime erworben werden können, da Exklusivverträge mit den jeweiligen Gemeinden bestehen. Daher werden im Allgemeinen Abdruckrechte für Schulbücher oder Gottesdienste zumeist von der VG Musikedition wahrgenommen und unterliegen ihren Tarifen.
Handelsübliche Noten online erstellen:
Einer der großen Hürden angehender Musikverleger ist das Einreichen von Noten im handelsüblichen Druckformat, das für ein korrektes Registrierungsverfahren bei der GEMA benötigt wird. Hierfür werden konkrete Vorlagen verwendet, die schließlich zu einem handelsüblichen Notensatz führen sollen. Das Erstellen der Noten ist dabei meist mit einem großen Aufwand verbunden. Nicht jeder verfügt über die geeignete Notensatzsoftware oder die Zeit und Kenntnis, sich mit einer korrekten Transkriptionsweise auseinanderzusetzen.
Soundnotation bietet hierfür mit seinem creator die Möglichkeit, Noten im erforderlichen Format bequem per Mausklick schnell und kostengünstig erstellen zu lassen. Lediglich eine Aufnahme des Stücks, welches transkribiert und layoutet werden soll, wird hierfür benötigt. Auch übernimmt Soundnotation bei Bedarf für alle Rechteinhaber jegliche Abwicklung mit der GEMA.
Dazu: Homann, H.-J., 2007. Praxishandbuch Musikrecht: Ein Leitfaden für Musik- und Medienschaffende. Berlin.