Wie gründe ich einen Musikverlag?
Musikverlage spielen eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, dass Urheber wie Komponisten und Texter für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden. Dies geschieht durch die Verwaltung und Vergütung von Urheberrechten, zu denen Aufführungs-, Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Senderechte gehören. Ein Teil dieser Rechte wird in Deutschland von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA wahrgenommen. Dies kommt den Musikverlagen entgegen, da sie mit einer Verwertungsgesellschaft einen großen und verlässlichen Partner an ihrer Seite haben, der sich um viele Einnahmeströme kümmert.
Musiknutzer wie Veranstalter, Radiosender oder Musikportale müssen für die Nutzung der Werke Lizenzen bei der GEMA erwerben. Die GEMA vergibt diese Lizenzen, führt die Abrechnungen durch und organisiert die Ausschüttungen an die Rechteinhaber. Der Musikverlag sorgt für die korrekte Anmeldung der Werke bei der GEMA und prüft die Abrechnungen auf ihre Richtigkeit.
Darüber hinaus ist der Musikverlag erster Ansprechpartner für Rechte, die nicht von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden. Dazu gehören der Notendruck, das Aufführungsrecht in Musicals und Opern, die Bearbeitung und Veränderung von Werken sowie das Synchronisationsrecht, also die Verbindung eines Werkes mit Video in Film und Werbung. Anfragen zu diesen Rechten sind direkt an den Musikverlag zu richten. Insgesamt ist der Musikverlag der erste Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen rund um das Werk.
Etablierung und Nachweis der musikverlegerischen Tätigkeit
Wenn man sich entschließt, einen Musikverlag zu gründen, ist es wichtig, von Anfang an einige wesentliche Aspekte zu berücksichtigen. An erster Stelle steht der Aufbau eines musikverlegerischen Repertoires, das kommerziell vermarktet werden soll. Der Musikverlagsvertrag, der zwischen dem Urheber und dem Verlag abgeschlossen wird, bildet die rechtliche Grundlage dafür. Dieser Vertrag markiert den Beginn der Rechtsinhaberschaft und definiert die Rechte, die der Verlag an dem Werk ausüben darf. Besonders wichtig ist der erste Musikverlagsvertrag zu Beginn der Geschäftstätigkeit, da er auch als Nachweis der musikverlegerischen Tätigkeit gegenüber der GEMA bei der Beantragung der Mitgliedschaft dient.
Ebenso wichtig ist es, bei der Gewerbeanmeldung auf die Eintragungen zum Geschäftszweck im Gewerbeschein oder im Handelsregister zu achten. Daraus sollte der Geschäftszweck der musikverlegerischen Tätigkeit hervorgehen. Diese Unterlagen werden für spätere Mitgliedsanträge z.B. bei der GEMA oder dem Deutschen Musikverleger-Verband benötigt.
Von Anfang an sollte auch auf eine angemessene Dokumentation der eigenen Arbeit geachtet werden, sowohl als Nachweis gegenüber dem Urheber als auch gegenüber Dritten. Bei der Beantragung der Mitgliedschaft wird häufig der Nachweis einer ausreichenden musikverlegerischen Tätigkeit verlangt. Dieser Nachweis kann durch handelsübliche Vervielfältigungen erbracht werden, wie z.B. durch einen Verlagskatalog, der die Rechte an Werken auflistet, oder eine Übersicht zu CD-Produktionen, auf denen die eigenen Werke verlegt wurden. Am besten geeignet sind Notenausgaben der eigenen Werke, da dies das originäre Geschäft des Musikverlages ist. Dabei ist zu beachten, dass solche Notenausgaben in der Regel nur als gebundene Ausgaben akzeptiert werden, da lose Blattsammlungen oft nicht den Kriterien einer musikverlegerischen Tätigkeit entsprechen.
Schneller Einstieg in die Musikverlagsbranche durch strategische Mitgliedschaften
Wenn die oben genannten Grundlagen geschaffen sind, kann man sich überlegen, wie man am schnellsten in diesem Bereich Fuß fassen kann. Am besten eignen sich dafür Mitgliedschaften in Verbänden und Verwertungsgesellschaften. Diese helfen, schnell mit anderen Mitgliedern in Kontakt zu kommen, über aktuelle Themen informiert zu werden und sich schnell das nötige Fachwissen anzueignen.Eine für den deutschen Musikmarkt wesentliche Mitgliedschaft ist sicherlich die Mitgliedschaft bei der GEMA. Mit der Mitgliedschaft übernimmt diese einen Teil der Rechtewahrnehmung und sorgt für erste Einnahmen. Aber auch eine Mitgliedschaft im Deutschen Musikverleger-Verband kann sehr sinnvoll sein, da man hier am schnellsten einen Einstieg in das komplexe Feld der Musikverlage bekommt. Darüber hinaus berät der Verband in allgemeinen Rechtsfragen und verfolgt Verstöße gegen das Wettbewerbs-, Urheber- und Verlagsrecht im Interesse der Mitgliedsverlage. Für den Teilbereich Noten vergibt der Deutsche Musikverleger-Verband übrigens den Deutschen Musikeditionspreis für Notenausgaben und Musikbücher von herausragender Qualität, den Deutschen Musikeditions-Preis – Best Edition.
Eine weitere Verwertungsgesellschaft, die für Musikverlage durchaus interessant sein kann, ist die VG Musikedition. Auch sie nimmt die Urheberrechte und Vergütungsansprüche ihrer Mitglieder wahr, jedoch mit der Besonderheit, dass über sie Kopierlizenzen für Kirchen, Schulen, Kindergärten und Altenheime erworben werden können, da Exklusivverträge mit den jeweiligen Kommunen bestehen. Abdruckrechte für Schulbücher oder Gottesdienste werden daher in der Regel von der VG Musikedition wahrgenommen und unterliegen deren Tarifen.
Musikverlegerische Schnellstart- und Outsourcing-Strategien
Die Auslagerung musikverlegerischer Tätigkeiten kann eine effiziente Strategie sein, um sich auf Kernkompetenzen zu konzentrieren und den Arbeitsaufwand zu reduzieren. Hier einige Ansätze:
1. Administrative Aufgaben auslagern:- Wenn die Kapazitäten für administrative Aufgaben fehlen, können größere Musikverlage beauftragt werden, diese Aufgaben zu übernehmen. Diese Verlage können die Anmeldung und Überwachung bei der GEMA übernehmen. Dabei bleiben die Rechte beim Originalverlag und es wird lediglich ein Administrationsvertrag abgeschlossen.
- Synchronisationsrechte: Diese können an spezialisierte Agenturen oder Verlage ausgelagert werden, die sich auf die Synchronisation von Musik in Film und Werbung konzentrieren.
- Notenhandel: Dieser Bereich kann von einem spezialisierten Notenverlag übernommen werden.
- Synchronisationsbereich: Es gibt Online-Portale, die regelmäßig Ausschreibungen für Synchronisationsprojekte veröffentlichen. Rechteinhaber können auf das Portal ihr Repertoire hochladen und sich auf die Ausschreibungen bewerben.
- Notenbereich: Plattformen wie Soundnotation ermöglichen die Veröffentlichung von Werken in Notenform. Rechteinhaber definieren die zu verwertenden Werke, die Plattform kümmert sich um die Erstellung und Veröffentlichung.
Diese Ansätze bieten flexible Möglichkeiten, in verschiedenen Bereichen aktiv zu sein, ohne alle Aufgaben selbst übernehmen zu müssen.
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