Antrag auf Werkeinstufung im GEMA-Portal

Wenn du als Musiker oder Komponist bei der GEMA registriert bist, ist der Antrag auf Werkeinstufung ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass deine Werke richtig eingestuft und vergütet werden. Aber was bedeutet das genau und wie funktioniert das Verfahren?

Werkeinstufung als Reklamation

Im GEMA-Portal werden Werkeinstufungen als Reklamationen behandelt. Das bedeutet, dass du innerhalb bestimmter Fristen nach der ersten Nutzung deines Werkes die Möglichkeit hast, eine Einstufung zu beantragen, wenn du der Meinung bist, dass dein Werk nicht korrekt eingestuft wurde. Es ist wichtig, dass du deiner Reklamation Noten und/oder Audio beifügst, um die neue Einstufung zu belegen.

Voraussetzung für eine Reklamation

Eine Reklamation kann nur eingereicht werden, wenn das Werk tatsächlich genutzt wurde. Dies ist im Verteilungsplan der GEMA so vorgesehen, um sicherzustellen, dass nur Werke neu eingestuft werden, die auch tatsächlich im Umlauf sind. Die GEMA geht aus wirtschaftlichen Gründen so vor und lässt eine Reklamation und damit eine Neueinstufung des Werkes nur im Falle einer tatsächlichen Nutzung zu. Damit sollen der Aufwand für die Mitarbeiter der GEMA und die damit verbundenen Bearbeitungskosten gering gehalten werden, da eine Werkeinstufung mit einem manuellen Prüfprozess verbunden ist. Da die Werkeinstufung eine manuelle Bearbeitung erfordert, kann der Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen. Es ist daher ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, um Verzögerungen bei der Vergütung zu vermeiden.

Höhere Einstufung in der Kategorie U

Grundsätzlich führt eine höhere Einstufung zu einer höheren Vergütung. Standardmäßig wird ein Werk der Unterhaltungsmusik (Kategorie U) mit 12 Punkten eingestuft. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Werk jedoch höher eingestuft werden und mehr Punkte erhalten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Werk dem Bereich Jazz angehört und diesem Genre zugeordnet werden kann. Die Einstufung in den Bereich Jazz muss jedoch bei der Werkeinstufung durch eine Aufnahme oder Partitur nachgewiesen werden. Aber auch eine vereinfachte musikalische Notation kann im Jazz-Bereich hilfreich sein, um die grundlegende Struktur eines Stücks darzustellen und als Nachweis für die Einstufung zu dienen. Ein Jazz Leadsheet, auch bekannt als Fake Sheet, ist eine gängige Notation für Jazz-Musiker, die Melodie und Harmonien enthält. Diese Notation ermöglicht es, ein Stück aufzuführen oder zu improvisieren. Es gibt umfangreiche Sammlungen solcher Notationen im Jazz, die im sogenannten "Real Book" zusammengefasst sind. Wenn du professionelle Leadsheets für deine Werke benötigst, kannst du diese schnell und unkompliziert über den Creator von Soundnotation erhalten. 

Auch größere Werke der Unterhaltungsmusik, wie beispielsweise Werke für Big Band oder Orchester, können eine höhere Einstufung erhalten. Ein Kriterium dafür ist, dass das Werk mindestens 10 unabhängige Stimmen hat, die durch Noten oder Partitur nachgewiesen werden müssen. Falls du diesbezüglich Hilfe brauchst, kannst du gerne eine individuelle Anfrage an uns stellen.

Einstufung in Kategorie E

Die Kategorie E umfasst Werke der sogenannten ernsten oder klassischen Musik. Diese Kategorie zeichnet sich durch ein eigenes Vergütungssystem aus, das in der Regel höher ist als das der Unterhaltungsmusik. Die Vergütung in der E-Musik richtet sich nach der Länge des Werkes. Grundlage für die Einstufung als E-Musik sind Noten, die dem Antrag auf Einstufung im GEMA-Portal beigefügt werden können. Diese Noten sind entscheidend, um die Komplexität und den Umfang des klassischen Werkes zu erfassen und eine angemessene Vergütung zu gewährleisten.

Individuelle Prüfung durch den Musikdienst der GEMA

In allen Fällen werden die eingereichten Belege durch den Musikdienst der GEMA individuell und manuell geprüft. Diese sorgfältige Prüfung stellt sicher, dass jede Einstufung gerecht und den spezifischen Anforderungen des Werkes entsprechend erfolgt.

Übersicht über eingestufte Werke

Wenn du schon länger GEMA-Mitglied bist und viele Werke angemeldet hast, kann es für dich interessant sein, eine Übersicht über die Einstufungen aller deiner Werke zu erhalten. So kannst du die Einstufungen auf einen Blick überprüfen und gezielt Änderungen beantragen. Die GEMA bietet dir die Möglichkeit, eine solche Übersicht gegen ein kleines Entgelt anzufordern. Eine einfache E-Mail-Anfrage an den Mitgliederservice genügt und du erhältst ein Angebot, das sich nach dem Umfang deines Katalogs richtet. Dieser Service wird zum Selbstkostenpreis und nach Aufwand berechnet. Diese Investition kann sich lohnen, um einen klaren Überblick über deine Werke zu erhalten.

Insgesamt ist die Beantragung der Werkeinstufung im GEMA-Portal ein unverzichtbarer Prozess für jeden Verlag und Komponist, der sicherstellen möchte, dass seine Werke korrekt bewertet und vergütet werden. Durch die Einhaltung der Antragsfristen und das Einreichen aller erforderlichen Unterlagen trägst du dazu bei, dass deine Musik die Anerkennung erhält, die sie verdient. Wir helfen dir gerne, die notwendigen Noten und Partituren zusammenzustellen und den Einstufungsprozess erfolgreich zu durchlaufen.


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