GEMA-Werkeinstufung – wie du mehr Punkte für deine Werke bekommst

Wann eine Neueinstufung möglich ist, was die Kategorien U und E unterscheidet – und welche Unterlagen du einreichen musst.

Du hast eine GEMA-Abrechnung bekommen und dein Werk ist mit 12 Punkten eingestuft. Ist das der richtige Wert – oder hast du Anspruch auf mehr? Und wie stellst du überhaupt einen Antrag?

Die Werkeinstufung entscheidet direkt darüber wie viel du für Aufführungen, Sendungen und Nutzungen deiner Musik erhältst. Wer self-publishing betreibt und keinen Verlag hat, der sich darum kümmert, muss diesen Prozess selbst im Blick behalten.


Was ist die Werkeinstufung?

Jedes bei der GEMA angemeldete Werk erhält eine Einstufung die bestimmt wie viele Punkte es in der Abrechnung bekommt. Mehr Punkte bedeuten direkt mehr Vergütung. Die Standardeinstufung für Unterhaltungsmusik (Kategorie U) beträgt 12 Punkte. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Werk jedoch höher eingestuft werden.

Im GEMA-Portal läuft die Werkeinstufung technisch als Reklamation – das heißt: du beantragst eine Neubewertung deines Werkes wenn du der Meinung bist dass die bisherige Einstufung nicht stimmt oder dass dein Werk eine höhere Kategorie verdient.


Wann ist eine Reklamation möglich?

Eine Reklamation kann nur eingereicht werden wenn das Werk bereits tatsächlich genutzt wurde – also wenn es bereits gespielt, gesendet oder anderweitig verwertet worden ist. Die GEMA lässt eine Neueinstufung nur bei nachgewiesener Nutzung zu, da jede Einstufung eine manuelle Prüfung durch den Musikdienst erfordert.

Die Reklamationsfristen variieren je nach Nutzungsbereich und beginnen jeweils nach dem Ausschüttungstermin:

18 Monate – Sendung und Vorführung (Sparten FS, TFS, T, TD, R) sowie Ausland (Sparte A)

9 Monate – Aufführung Unterhaltungsmusik (Sparten U, M, UD, MD) und Aufführung Ernste Musik (Sparten E, ED, EM, BM)

3 Monate – Vervielfältigung, Verbreitung und Online (Sparten PHO, BT, MOD, VOD, WEB)

Die Fristen für den Online-Bereich sind also deutlich kürzer. Wer Musik auf Streaming-Plattformen hat, sollte die Abrechnungen regelmäßig prüfen und nicht bis zum letzten Moment warten.


Höhere Einstufung in der Kategorie U

Innerhalb der Unterhaltungsmusik gibt es Möglichkeiten über die 12 Standardpunkte hinauszukommen:

Jazz – Werke die dem Jazzbereich zugeordnet werden können erhalten eine höhere Einstufung. Als Nachweis genügt in vielen Fällen ein Leadsheet mit Melodie und Harmonien – eine vollständige Partitur ist nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist dass das Werk typische Jazzmerkmale trägt: jazzspezifische Harmonik, Swing-Rhythmik oder ausgewiesene Improvisationsanteile.

Größere Besetzungen – Werke für Big Band oder Orchester können ebenfalls höher eingestuft werden, wenn das Werk mindestens 10 unabhängige Stimmen aufweist. Diese müssen durch eine Partitur oder vollständige Stimmensätze belegt werden. Bei Fragen zur Notenerstellung für diesen Nachweis helfen wir gerne weiter – einfach eine individuelle Anfrage stellen.

In beiden Fällen sollte dem Antrag zusätzlich eine Audioaufnahme des Werkes beigefügt werden.


Einstufung in Kategorie E

Die Kategorie E umfasst Werke der ernsten oder klassischen Musik. Das Vergütungssystem der E-Musik unterscheidet sich grundlegend von der Unterhaltungsmusik: die Vergütung richtet sich nach der Länge des Werkes statt nach einem festen Punktewert – längere Werke werden also proportional höher vergütet. Das macht die E-Kategorie besonders interessant für Werke ab mehreren Minuten Spieldauer.

Grundlage für die Einstufung als E-Musik ist eine vollständige Partitur die dem Antrag beigefügt wird. Sie dient dazu Komplexität und Umfang des Werkes nachzuweisen. Eine Audioaufnahme wird ergänzend empfohlen.


Kataloganfrage: Übersicht über alle eingestuften Werke

Wer viele Werke bei der GEMA angemeldet hat und einen Gesamtüberblick über die aktuellen Einstufungen möchte, kann beim GEMA-Mitgliederservice eine Übersicht anfordern. Das funktioniert per einfacher E-Mail-Anfrage – die Kosten richten sich nach dem Umfang des Katalogs und werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Für größere Kataloge kann sich diese Übersicht lohnen um gezielt Werke zu identifizieren die noch keine optimale Einstufung haben.

Ein Hinweis für Mitglieder von AKM (Österreich) und SUISA (Schweiz): beide Gesellschaften kennen vergleichbare Prozesse zur Werkbewertung. Die genauen Verfahren und Kategorien unterscheiden sich im Detail – es lohnt sich die jeweiligen Merkblätter direkt bei AKM oder SUISA anzufordern.


Fazit

Die Werkeinstufung ist kein Automatismus – sie erfordert einen aktiven Antrag mit den richtigen Unterlagen zum richtigen Zeitpunkt. Die wichtigsten Schritte: nach der ersten nachgewiesenen Nutzung die Reklamationsfrist im Blick behalten, die passende Kategorie prüfen (U Standard, U erhöht für Jazz oder große Besetzungen, oder E-Musik), und professionelle Noten als Nachweis beifügen. Wer Hilfe bei der Erstellung der erforderlichen Partituren oder Leadsheets benötigt, findet alle Informationen auf soundnotation.com.

Korrekt eingestufte Werke bedeuten über Jahre hinweg spürbar mehr Vergütung – der Aufwand für den Antrag lohnt sich.

Soundnotation unterstützt dich bei der Erstellung und Verwertung von Musikwerken in Notenform mit einem modernen, plattformorientierten Ansatz. Ohne Aufwand kannst du so zeit- und kostensparend neue Märkte und Zielgruppen erschließen.

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