Musikverlag gründen – für Musikmanager, Labels und Komponisten mit Wachstumsambitionen

GEMA-Mitgliedschaft, erster Verlagsvertrag und Outsourcing-Strategien – was du über die Gründung eines eigenen Musikverlags wissen musst.

Ein Musikmanager der einen Künstler aufbaut investiert Zeit, Geld und Netzwerk – oft jahrelang. An den Aufnahmen ist er über seinen Managementvertrag beteiligt. Aber an den Kompositionen? Meistens nicht. Wer zusätzlich einen Musikverlag gründet und die Verlagsrechte an den Werken des Künstlers übernimmt, schafft sich eine langfristige Beteiligung am gesamten Werk – nicht nur an der aktuellen Tour oder dem nächsten Album.

Ähnlich denken Labels die ihr Geschäft in alle Richtungen ausbauen wollen. Wer Aufnahmen produziert und gleichzeitig die Kompositionsrechte verlegt, kann ein Werk vollständig vermarkten – von der Streamingveröffentlichung bis zur Synchronlizenz in Film und Werbung. Das ist das 360-Grad-Modell: eine Hand hält alles.

Auch für Komponisten und Songwriter die befreundete Künstler unter einem gemeinsamen Dach versammeln wollen, oder die ihr Know-how in einem bestimmten Genre als Marke aufbauen möchten, kann ein eigener Verlag der richtige Rahmen sein.

Der administrative Aufwand ist dabei überschaubar, wenn man weiß worauf es ankommt.


Was ein Musikverlag eigentlich tut

Ein Musikverlag verwaltet die Rechte an musikalischen Werken und sorgt dafür dass die Urheber für jede Nutzung angemessen entlohnt werden. Dazu gehören Aufführungsrechte, Vervielfältigungsrechte, Verbreitungsrechte und Senderechte.

Einen Teil dieser Rechte nehmen Verwertungsgesellschaften stellvertretend wahr: in Deutschland die GEMA, in Österreich die AKM, in der Schweiz die SUISA. Sie vergeben Lizenzen an Musiknutzer – Veranstalter, Radiosender, Streamingdienste, Musikportale – führen die Abrechnungen durch und schütten die Tantiemen an die Rechteinhaber aus. Der Musikverlag sorgt für die korrekte Anmeldung der Werke und prüft die Abrechnungen.

Daneben gibt es Rechte die nicht von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden und direkt beim Verlag liegen: der Notendruck, das Aufführungsrecht in Musicals und Opern, die Bearbeitung und Veränderung von Werken sowie das Synchronisationsrecht – also die Verbindung eines Werkes mit Video in Film und Werbung. Anfragen zu diesen Rechten gehen direkt an den Verlag.


Die Grundlagen: Gewerbeanmeldung und erster Verlagsvertrag

Wer einen Musikverlag gründet, beginnt mit zwei konkreten Schritten.

Gewerbeanmeldung. Der Geschäftszweck der musikverlegerischen Tätigkeit muss im Gewerbeschein oder Handelsregister klar ausgewiesen sein. Diese Unterlagen werden später für Mitgliedsanträge bei der GEMA oder dem Deutschen Musikverleger-Verband benötigt.

Erster Musikverlagsvertrag. Der Vertrag zwischen Urheber und Verlag bildet die rechtliche Grundlage der Rechtsinhaberschaft und definiert welche Rechte der Verlag an dem Werk ausüben darf. Besonders wichtig: dieser erste Vertrag dient auch als Nachweis der musikverlegerischen Tätigkeit gegenüber der GEMA bei der Beantragung der Mitgliedschaft. Für Musikmanager und Labels ist das der Vertrag mit dem ersten Urheber den sie verlegen – für Komponisten die einen Eigenverlag gründen kann es auch ein Vertrag über die eigenen Werke sein.

Von Anfang an sollte außerdem auf eine sorgfältige Dokumentation der eigenen Arbeit geachtet werden – als Nachweis sowohl gegenüber Urhebern als auch gegenüber der GEMA. Am besten geeignet sind handelsübliche Notenausgaben der verlegten Werke, da dies das originäre Geschäft eines Musikverlags ist und von der GEMA als Tätigkeitsnachweis anerkannt wird.


Mitgliedschaften die wirklich helfen

GEMA (Deutschland) / AKM (Österreich) / SUISA (Schweiz) Die Mitgliedschaft bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft ist der wichtigste erste Schritt. Sie übernimmt einen großen Teil der Rechtewahrnehmung und sorgt für laufende Einnahmen aus Aufführungen, Sendungen und Streamings – und macht den Verlag zum offiziell anerkannten Rechteinhaber gegenüber allen Musiknutzern.

Deutscher Musikverleger-Verband (DMV) Die Mitgliedschaft im DMV ist besonders für Einsteiger wertvoll: sie bietet schnellen Zugang zum Netzwerk der Branche, Beratung in Rechtsfragen und Unterstützung bei Verstößen gegen das Urheber- und Verlagsrecht. Der DMV vergibt außerdem den Deutschen Musikeditionspreis Best Edition – eine Auszeichnung für Notenausgaben und Musikbücher von herausragender Qualität.

VG Musikedition Für Verlage die Notenausgaben verlegen ist die VG Musikedition eine weitere relevante Verwertungsgesellschaft. Sie nimmt Urheberrechte für den Bereich der Druckausgaben wahr und verfügt über Exklusivverträge mit Kommunen für Kopierlizenzen in Kirchen, Schulen, Kindergärten und Altenheimen. Abdruckrechte für Schulbücher oder Gottesdienste werden in der Regel über die VG Musikedition lizenziert.


Was du outsourcen kannst – und was nicht

Nicht jeder Bereich eines Musikverlags muss selbst betrieben werden. Einige Aufgaben lassen sich effizient auslagern:

Notenerstellung und Notenvertrieb ist der Einstieg den die meisten Verlage als erstes angehen – professionelle Notenausgaben der verlegten Werke sind sowohl Tätigkeitsnachweis für die GEMA als auch eigenständige Einnahmequelle. Soundnotation übernimmt Erstellung und internationalen Vertrieb vollständig: die Notenausgabe entsteht professionell aus der Aufnahme oder den Unterlagen des Urhebers und wird über ein internationales Netz von Portalen und Händlern vertrieben. Mehr dazu auf unserer Vertriebs-Seite.

Synchronisationsrechte werden häufig an spezialisierte Agenturen oder Verlage ausgelagert, die Kontakte in Film- und Werbeprojekte haben und auf Ausschreibungen in diesem Bereich aktiv reagieren können.

GEMA-Verwaltung kann bei wachsendem Katalog an größere Musikverlage per Administrationsvertrag ausgelagert werden. Diese übernehmen Anmeldung und Überwachung – die Rechte bleiben dabei vollständig beim Originalverlag. Das ist eher ein Thema für etablierte Verlage mit umfangreichem Repertoire als für den Einstieg.

Was sich nicht outsourcen lässt: die unternehmerische Verantwortung für den Verlag selbst. Vertragsverhandlungen mit Urhebern, strategische Entscheidungen über das Repertoire und die Kontrolle der Abrechnungen gehören zum Kerngeschäft das beim Verleger selbst liegen muss.


Fazit

Einen eigenen Musikverlag zu gründen ist weniger aufwendig als viele denken – und für alle die unternehmerisch in der Musikbranche wachsen wollen eine sinnvolle Grundlage. Ob als Musikmanager der langfristig an den Werken seiner Künstler beteiligt sein will, als Label das Aufnahmen und Kompositionsrechte aus einer Hand vermarktet, oder als Komponist der Kollegen unter einem gemeinsamen Dach versammeln möchte – der Verlag gibt dafür den richtigen Rahmen.

Der Einstieg gelingt am schnellsten mit einem klaren Gewerbezweck, dem ersten Verlagsvertrag, der GEMA-Mitgliedschaft – und professionellen Notenausgaben als Tätigkeitsnachweis. Letzteres ist mit Soundnotation ein einfacher erster Schritt: Jetzt Notenausgabe erstellen lassen.

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