VG Musikedition – was sie ist, was sie leistet und wie man sich anmeldet

Die Verwertungsgesellschaft für Notenrechte – kostenlos, oft übersehen, für Komponisten mit Notenausgaben unverzichtbar.

Wer Notenausgaben veröffentlicht, kennt die GEMA. Aber die VG Musikedition kennen die wenigsten – obwohl sie für jeden der Noten veröffentlicht genauso relevant ist. Oder sogar relevanter, wenn es direkt um Einnahmen aus dem Notenbereich geht.

Dieser Artikel erklärt was die VG Musikedition ist, welche Einnahmen sie einzieht, wie man sich als Komponist oder Arrangeur anmeldet – und was man wissen sollte das auf der Website der VG Musikedition so nicht steht.


Was ist die VG Musikedition?

Die VG Musikedition ist die deutsche Verwertungsgesellschaft für grafische Notenrechte. Sie ist zuständig für Vergütungsansprüche die entstehen wenn Noten kopiert, vervielfältigt oder in Sammlungen übernommen werden – also für genau die Rechte die die GEMA nicht wahrnimmt.

Einfach gesagt: GEMA = Aufführungsrechte und Streaming. VG Musikedition = Kopierrechte und Notenvervielfältigung.

Beide Verwertungsgesellschaften nebeneinander zu nutzen ist sinnvoll und üblich – sie ergänzen sich.


Wofür ist die VG Musikedition zuständig?

Die VG Musikedition nimmt Vergütungsansprüche wahr in drei Bereichen:

Noten kopieren – Schulen, Musikschulen, Chöre, Kirchengemeinden, Kinderbetreuungseinrichtungen, Seniorenheime und andere Institutionen bezahlen Pauschalgebühren für das Recht Noten in begrenztem Umfang zu kopieren. Diese Gebühren fließen über die VG Musikedition an die Rechteinhaber.

Noten in Sammlungen – wenn geschützte Werke in Unterrichtsmaterialien, Liederbücher oder Kirchengesangbücher aufgenommen werden (§ 46 UrhG), entsteht ein Vergütungsanspruch der über die VG Musikedition abgerechnet wird.

Wissenschaftliche Ausgaben und Erstausgaben – für Editionen nach §§ 70 und 71 UrhG nimmt die VG Musikedition eigene Schutzrechte wahr.


Was ist der Unterschied zwischen GEMA und VG Musikedition?

Eine häufige Verwechslung – und eine wichtige Unterscheidung:

Die GEMA kassiert Lizenzgebühren wenn Musik öffentlich aufgeführt, gesendet oder gestreamt wird. Sie ist für die klingende Musik zuständig.

Die VG Musikedition kassiert Lizenzgebühren wenn Noten – also das gedruckte oder digitale Notenmaterial – vervielfältigt oder in Sammlungen übernommen wird. Sie ist für das geschriebene Werk zuständig.

Wer einen Song komponiert und ihn sowohl als Aufnahme als auch als Notenausgabe veröffentlicht, sollte bei beiden Gesellschaften angemeldet sein.


Wer kann Mitglied werden?

Mitglied der VG Musikedition können werden: Komponisten, Textdichter, Herausgeber, Arrangeure und Musikverleger – also alle die an der Erstellung und Veröffentlichung von Notenausgaben beteiligt sind.

Wichtig: Die VG Musikedition nimmt ausschließlich Rechte an veröffentlichten Notenausgaben wahr. Wer seine Werke nur als Audioaufnahme veröffentlicht aber keine Notenausgabe publiziert hat, erfüllt die Voraussetzung noch nicht. Wer dagegen eine Notenausgabe – auch digital, auch über Notenportale – veröffentlicht hat, ist antragsberechtigt.


Was kostet die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft in der VG Musikedition ist vollständig kostenlos – es gibt weder eine Aufnahmegebühr noch einen Jahresbeitrag. Das macht sie auch für Komponisten attraktiv die nur gelegentlich Notenausgaben veröffentlichen.


Wie meldet man sich an?

Der Antrag auf Mitgliedschaft wird direkt auf der Website der VG Musikedition gestellt: vg-musikedition.de

Benötigt werden: Name, Kontaktdaten, Bankverbindung und der Nachweis mindestens einer veröffentlichten Notenausgabe.

Nach Genehmigung der Mitgliedschaft erhält man Zugang zum Mitgliederportal das seit Januar 2025 neu aufgesetzt wurde. Dort können Ausschüttungs- und Rechnungsbelege eingesehen, Stammdaten verwaltet und das Berechtigungsmanagement eigenständig gesteuert werden.


Werke anmelden – so früh wie möglich

Wie bei der GEMA gilt: nur angemeldete Werke werden erfasst und vergütet. Nach der Mitgliedschaft sollten alle veröffentlichten Notenausgaben im Mitgliederportal angemeldet werden.

Benötigt werden pro Werk: Titel, Komponist, Arrangeur, Verlag sowie Angaben zur Veröffentlichung. Je vollständiger die Angaben, desto zuverlässiger die Zuordnung bei Ausschüttungen.

Was viele nicht wissen: Die VG Musikedition kennt Reklamationsfristen – Ansprüche können nur für einen begrenzten Zeitraum rückwirkend geltend gemacht werden. Wer ein Werk zu spät anmeldet, verschenkt unter Umständen Tantiemen für vergangene Nutzungszeiträume. Deshalb gilt: Werke unmittelbar nach der Veröffentlichung anmelden, nicht irgendwann später.


Was bringt die Mitgliedschaft konkret?

Die Einnahmen entstehen durch die Pauschalverträge die die VG Musikedition mit Institutionen abgeschlossen hat. Kultusministerien der Länder, Kirchenorganisationen und Musikschulen zahlen jährliche Pauschalgebühren für das Recht Noten zu kopieren. Diese werden nach einem Verteilungsplan an die Mitglieder ausgeschüttet.

Die Ausschüttungsbeträge sind für einzelne Komponisten oft überschaubar – aber sie fließen dauerhaft und ohne weiteres Zutun, solange die Werke angemeldet sind. Wer einen wachsenden Katalog an Notenausgaben aufbaut, baut damit auch eine stetig wachsende Tantiemenbasis auf. Es geht nicht um schnelles Geld, sondern um eine Einnahmequelle die mit jedem veröffentlichten Werk stärker wird.


VG Musikedition und GEMA – beide anmelden

Wer als Komponist oder Arrangeur Notenausgaben veröffentlicht, sollte beide Gesellschaften nutzen:

GEMA für Einnahmen aus Aufführungen, Sendungen und Streaming – unabhängig davon ob Noten vorhanden sind.

VG Musikedition für Einnahmen aus Kopierlizenzen und Notenvervielfältigungen – spezifisch für Werke die als Notenausgabe erschienen sind.

Beide Anmeldungen sind unabhängig voneinander und schließen sich nicht aus. Wer beide nutzt, erschließt beide Einnahmequellen ohne Mehraufwand.

Mehr zu den verschiedenen Tantiemenquellen für Komponisten und Arrangeure erklärt der Tantiemen-Ratgeber für Notenausgaben.


Der praktische Weg: erst Notenausgabe, dann VG Musikedition

Die Voraussetzung für die VG Musikedition – mindestens eine veröffentlichte Notenausgabe – ist die natürliche erste Hürde. Wer seine Musik professionell als Notenausgabe veröffentlicht, hat diese Hürde bereits genommen und kann sich direkt anmelden.

Wer noch keine Notenausgabe veröffentlicht hat, findet alle Informationen zur Erstellung und Distribution auf soundnotation.com/de/notenerstellung.


Österreich und Schweiz

In Österreich nimmt die Literar-Mechana vergleichbare Rechte für Notenvervielfältigungen wahr. In der Schweiz ist die ProLitteris zuständig. Wer im DACH-Raum veröffentlicht, sollte sich bei der jeweils zuständigen nationalen Gesellschaft informieren.


Fazit

Die VG Musikedition ist kostenlos, einfach zugänglich und für jeden der Notenausgaben veröffentlicht eine zusätzliche Einnahmequelle die dauerhaft und ohne weiteres Zutun funktioniert. Der einmalige Aufwand der Anmeldung und Werkregistrierung ist überschaubar – der Nutzen wächst mit jedem weiteren veröffentlichten Werk.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick. Die genauen Konditionen und Abläufe können sich ändern – aktuelle Informationen direkt auf vg-musikedition.de.

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